Informationen zur Vermietung
- felix
- 9. Apr. 2020
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Juni 2020

Beispielgrundriss für 1-Zimmerwohnung

Beispielgrundriss für 2-Zimmerwohnung


Beispielgrundriss 3-Zimmerwohnung

Beispielgrundriss 4-Zimmerwohnung

Information zur Einkommensorientierten Zusatzförderung (EOZF)
Warum erhalten Sie eine Zusatzförderung?
Die Sozialbauförderung wurde vom Bundesgesetzgeber neu geregelt. Diese sieht nunmehr eine gemischte Förderung (Objekt- und Subjektförderung) vor. Dieses Fördersystem vermeidet eine Fehlsubventionierung, weil sich Ihre Miete nach der Höhe Ihres Gesamthaushaltseinkommens richtet. Sie erhalten entsprechend Ihres Einkommens eine Zusatzförderung. Diese müssen Sie zur Bezahlung Ihrer Miete verwenden.
Hinweis: Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz kann zusätzlich beantragt werden.
Wie hoch ist die Zusatzförderung?
Die Zusatzförderung wird auf einen Monatsbetrag pro Quadratmeter festgelegt. Dieser ergibt sich aus der Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen und der entsprechenden Zuordnung in die zutreffende Einkommensstufe der jeweils für das Förderobjekt gültigen Förderentscheidung. Darüber erhalten Sie einen Bescheid, der sich über einen Bewilligungszeitraum von in der Regel 3 Jahren erstreckt. Die Berechnung erfolgt nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG).
Haushalte der Einkommensstufe I erhalten die volle Zusatzförderung, Haushalte der Stufen II und teilweise der Stufen III erhalten diese vermindert um jeweils 1,00 Euro je m² Wohnfläche. Überschreitet das Einkommen die Stufe III entfällt die Zusatzförderung.
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf das Beispiel „Hoeckle-Areal“ mit einem Mietpreis von 10,50 €/m² netto kalt und gibt Ihnen Auskunft, welche Nettokaltmiete Sie aufbringen müssten, das heißt, wie hoch Ihre eventuelle Mietbelastung sein könnte.
*Im „Hoeckle-Areal“ wird keine Wohnung mit der Stufe III gefördert.
Welcher Stufe werden Sie mit Ihrem Gesamteinkommen zugeordnet:
Woher weiß ich ob und in welcher Einkommensstufe ich liege?
Individuelle Berechnungen können Sie über das Bürgerbüro Lindau, Bregenzer Straße 12, 88131 Lindau (für Lindauer Bürger) oder über das Landratsamt Lindau, Bregenzer Straße 35, 88131 Lindau (für Bürger aus dem Landkreis) durchführen lassen.
Wie erhalten Sie die Zusatzförderung?
Die Zusatzförderung wird für jeweils 36 Monate ab dem Beginn des Mietverhältnisses, frühestens jedoch ab dem Ersten des Monats der Antragstellung bewilligt (Bewilligungszeitraum). Vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen Sie die Zusatzförderung neu (frühestens 3 Monate davor), damit eine nahtlose Weiterbewilligung erfolgen kann.
Wann ist die Zusatzförderung auf Ihrem Konto?
Die Zusatzförderung wird in der Regel monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen, oft schon am Ende des Vormonats. Wenn Sie erstmals Ihren Bescheid über die Zusatzförderung erhalten, kann es 3 bis 4 Wochen dauern bis das Geld auf Ihrem Konto verbucht ist. Da mehrere Stellen damit befasst sind, kann es bei der ersten Auszahlung zu Verzögerungen kommen. Dies ist uns als Vermieter bekannt.
Kann sich die Zusatzförderung ändern?
Die Zusatzförderung ist anzupassen, wenn Änderungen des Einkommens spätestens 6 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums eintreten und der Haushalt aufgrund der Änderungen einer anderen Einkommensstufe zuzuordnen ist. Welche Einkommensänderung als wesentlich anzusehen ist, können Sie aus Ihrem Bescheid ersehen. Zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen sind Sie verpflichtet, wesentliche Änderungen des Haushaltseinkommens während des Bewilligungszeitraumes und Änderungen in der Zusammensetzung des Haushaltes unverzüglich anzuzeigen.
Bei einer Mieterhöhung nach dem BGB ändert sich die Zusatzförderung in der Regel nicht!
Wo erhalten Sie einen Antrag auf Zusatzförderung?
Mit unserer Bestätigung für Ihre neue Wohnung können Sie einen Antrag auf Zusatzförderung beim Landratsamt Lindau, Bauwesen-Wohnraumförderung, abholen und ausfüllen. Dies sollten Sie möglichst zeitnah zum Mietbeginn erledigen.
Wo reichen Sie den Antrag ein?
Für die Entscheidung über die Höhe Ihrer Zusatzförderung ist das Landratsamt Lindau, Bauwesen-Wohnraumförderung, in der Bregenzer Straße 35 in 88131 Lindau zuständig. Sie können den Antrag per Post einreichen oder persönlich zu den Sprechzeiten des Amtes stellen.
Welche Unterlagen müssen Sie für die Berechnung einreichen?
- Einkommensnachweise (der letzten 12 Monate vor Mietvertragsbeginn oder die Dezemberabrechnung mit den Jahreswerten)
- Aktueller Rentenbescheid, aktuelle Bescheide über Sozialleistungen (z.B. Leistungen des Jobcenters, Grundsicherung)
- Neuen Mietvertrag (vollständige Kopie mit Unterschrift des Vermieters und Mieters)
Für weitere Fragen steht Ihnen das GWG-Team jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen. Dies ist lediglich eine Informationszusammenstellung, um Ihnen als Wohnungssuchenden die Beantragung der Einkommensorientierten Zusatzförderung, soweit Sie bei Ihnen zur Anwendung kommt, zu erleichtern.



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